Bis wann muss ich die Fortbildungsgebühr bezahlen?
Die Fortbildungsgebühr muss innerhalb von 28 Tagen nach Erhalt der Rechnung beglichen werden. Bei kurzfristiger Anmeldung sind die Teilnahmegebühren spätestens 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig. Genauere Informationen erhalten Sie auf der eingegangenen Rechnung.
Zuletzt aktualisiert am 27. Mai 2022 von Matthias Schmid.