Bis wann muss ich die Fortbildungsgebühr bezahlen?

Die Fortbildungsgebühr muss innerhalb von 28 Tagen nach Erhalt der Rechnung beglichen werden. Bei kurzfristiger Anmeldung sind die Teilnahmegebühren spätestens 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig. Genauere Informationen erhalten Sie auf der eingegangenen Rechnung.

Zuletzt aktualisiert am 27. Mai 2022 von Matthias Schmid.

Zurück zur Übersicht

Tel 0781 96 646 526
info@fortbildungs-werk.de